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Das neue Tax-free-System ab 1. November 2026
Alles zur Steuerrückerstattung für Japan-Reisende

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Einkäufe aus Japan nach Deutschland mitbringen

Wer aus Japan nach Deutschland zurückkehrt, darf Reisemitbringsel innerhalb fester Wert- und Mengengrenzen ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer einführen. Für Fleisch, Milchprodukte und Pflanzen gelten zusätzlich EU-Vorschriften, die unabhängig vom Warenwert greifen. Die Angaben folgen den Seiten des Zolls und der EU-Kommission, Stand 28. Oktober 2026.

Von Mikako Yoshida ·Veröffentlicht am 28. Oktober 2026

Einkäufe aus Japan nach Deutschland mitbringen
Flughafen Haneda, Terminal 3 · Foto: MaedaAkihiko (CC BY-SA 4.0)

Reisefreimengen bei der Einreise aus Japan

WareAbgabenfrei pro PersonVoraussetzung
Andere Waren, Flugreisendebis 430 € Warenwert insgesamtMitgeführt, für den persönlichen Gebrauch, den Haushalt oder als Geschenk
Andere Waren, Reisende unter 15 Jahrenbis 175 € Warenwert insgesamtGilt unabhängig vom Verkehrsmittel
Zigaretten200 StückOder 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak; ab 17 Jahren. Tabaksticks zum Erhitzen können als Zigaretten gelten.
Spirituosen über 22 % vol1 LiterOder 2 Liter Getränke bis 22 % vol oder eine anteilige Kombination; ab 17 Jahren
Nicht schäumender Wein4 LiterZusätzlich zu Spirituosen; ab 17 Jahren
Bier16 LiterZusätzlich; ab 17 Jahren
ArzneimittelMenge für den persönlichen BedarfHöchstens Bedarf für drei Monate je Arzneimittel, nach Dosierungsempfehlung
Terminal 3, Flughafen Frankfurt
Terminal 3, Flughafen Frankfurt · Foto: Matti Blume (CC BY-SA 4.0)

So wird die Freimenge berechnet

Die Waren müssen Sie selbst mitführen, also im selben Flugzeug wie Sie. Gepäck, das voraus- oder nachgeschickt wird, und Sendungen per Post oder Kurierdienst gelten nicht als mitgeführt und fallen nicht unter die Reisefreimengen.

Maßgeblich ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer. Die Wertgrenzen mehrerer Personen lassen sich nicht addieren. Liegt ein einzelner, nicht teilbarer Gegenstand wie eine Uhr oder eine Kamera über der Freigrenze, werden die Abgaben auf seinen Gesamtwert erhoben, nicht nur auf den Teil über 430 €.

Was Sie in einem Duty-free-Shop außerhalb der EU kaufen, zählt mit Ihren übrigen Einkäufen zur selben Freimenge. Die Freimenge kann pro Reise nur einmal genutzt werden. Die japanische Tax-free-Erstattung betrifft nur die japanische Verbrauchsteuer; die deutschen Reisefreimengen sind ein davon getrenntes System.

Abgaben oberhalb der Freimenge

FallBerechnung
Abgabenpflichtige Waren bis 700 € pro Reisendem, im persönlichen GepäckPauschaler Abgabensatz von 17,5 % des Warenwerts, der Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern enthält
Waren mit Ursprung in einem Präferenzland15 % statt 17,5 %. Japan steht auf der Liste der Länder mit EU-Zollpräferenzen. Bis 1.200 € Warenwert genügt die mündliche Angabe des Ursprungs, wenn keine Zweifel bestehen.
Über 700 € oder Pauschale abgelehntEinzelberechnung nach Zolltarif: Zoll, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer von 19 %, für einige Waren wie Lebensmittel oder Bücher 7 %
Bier über der FreimengeKeine Pauschalierung; Berechnung nach Zolltarif und Biersteuergesetz
Abgaben unter 3 €Werden nicht erhoben

Verboten oder nur mit Dokumenten

  • Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Wagyu, Beef Jerky, Wurst oder Käse müssen dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen: Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle, Gesundheitsbescheinigung und Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument. Sonst weist der Zoll sie zurück, und sie werden gegebenenfalls vor Ort entsorgt.
  • Ausgenommen sind unter anderem Säuglingsnahrung in ungeöffneter Verkaufsverpackung bis 2 kg, Fischereierzeugnisse bis 20 kg oder das Gewicht eines Fisches sowie andere tierische Erzeugnisse wie Honig bis 2 kg.
  • Lebende Pflanzen, Pflanzenteile wie Schnittblumen, Früchte und Samen brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis der Pflanzenschutzbehörde des Reiselandes. Ohne Zeugnis werden sie in der Regel vernichtet, und es droht ein Bußgeld. Frei sind nur Ananas, Kokosnuss, Durio, Banane und Dattel.
  • Generell nicht mitbringen dürfen Sie aus Nicht-EU-Staaten unter anderem die meisten Nadelgehölze, Obstgehölze, Zitruspflanzen, Weinreben, lose Erde und Kultursubstrate sowie Kartoffelknollen.
  • Nahrungsergänzungsmittel und hoch dosierte Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten, auch wenn sie im Ausland frei verkäuflich sind.
  • Gefälschte Arzneimittel und bestimmte Dopingsubstanzen dürfen auch für den Eigenbedarf nicht eingeführt werden. Für Betäubungsmittel ist eine ärztliche Bescheinigung nötig.
  • Kaviar von Störarten ist ohne CITES-Dokumente nur bis 125 g pro Person in gekennzeichneten Behältnissen erlaubt.

Praktisch vor dem Abflug

eSIM für Japan, schon vor der Abreise installieren

JR Pass und Shinkansen-Tickets

Flughafentransfer mit vielen Einkaufstüten

Gepäckaufbewahrung in Tokio bis zum Abendflug

Hotels in Japan

Coupons

Ankunft in Deutschland

  1. Einkäufe zusammenrechnen

    Rechnen Sie alle in Japan und im Duty-free-Shop gekauften Waren zusammen und halten Sie die Kaufbelege bereit. Ohne Beleg ermittelt oder schätzt der Zoll den Wert.

  2. Bargeld ab 10.000 € anmelden

    Barmittel im Gesamtwert von 10.000 € oder mehr melden Sie online im Zoll-Portal (Dienstleistung „Barmittelanmeldeerklärung“) oder schriftlich mit Formular 040000. Flugreisende geben die Anmeldung unaufgefordert im roten Ausgang ab.

  3. Waren über der Freimenge anmelden

    Reisemitbringsel über den Freimengen melden Sie bei der Zollstelle mündlich an. Dort werden die Abgaben berechnet.

  4. Abgaben bezahlen

    Die Abgaben sind grundsätzlich sofort zu zahlen, und Sie erhalten eine Quittung. Ist das nicht möglich, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen, und die Waren bleiben bis zur Zahlung beim Zoll.

Teure Einzelstücke

Die 430 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Eine Kamera für 600 € wird mit ihrem vollen Wert verzollt und versteuert, und zwei Reisende können ihre Grenzen dafür nicht zusammenlegen. Wer nicht angemeldete Barmittel ab 10.000 € mitführt, riskiert eine Geldbuße bis zu 1 Million Euro.

Rohes Wagyu-Rindfleisch aus Shimane
Rohes Wagyu-Rindfleisch aus Shimane · Foto: Nesnad (CC BY 4.0)

Häufige Fragen

Können meine Partnerin und ich unsere Freimengen für eine Uhr zusammenlegen?
Nein. Nach Angaben des Zolls können die Wertgrenzen mehrerer Personen nicht addiert werden. Liegt die Uhr über 430 €, wird ihr Gesamtwert verzollt.
Zählt die japanische Verbrauchsteuer zum Warenwert?
Für die Prüfung der Wertgrenzen ist laut Zoll der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Die Erstattung in Japan ist ein eigenes Verfahren und ändert die deutschen Freimengen nicht.
Darf ich Wagyu oder japanischen Käse mitbringen?
Nur mit Gesundheitsbescheinigung, Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument und veterinärrechtlicher Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle. Fehlen diese, weist der Zoll die Waren zurück.
Gilt die Freimenge auch, wenn ich Einkäufe aus Japan per Post schicke?
Nein. Waren, die mit der Post, einem Kurierdienst oder als nachgesandtes Gepäck kommen, gelten nicht als mitgeführt und fallen nicht unter die Reisefreimengen.
Wie viel Erkältungsmedizin darf ich mitbringen?
Die Menge für Ihren üblichen persönlichen Bedarf, höchstens für drei Monate je Arzneimittel nach Dosierungsempfehlung. Ob das Mittel in Deutschland zugelassen ist, spielt dafür keine Rolle.
Welcher Satz gilt, wenn ich 200 € über der Freimenge liege?
Bis 700 € abgabenpflichtigem Warenwert wird pauschal mit 17,5 % abgerechnet, bei Waren mit Ursprung in einem Präferenzland mit 15 %. Japan steht auf der Präferenzliste der EU. Sie können die Pauschale ablehnen und nach Zolltarif abrechnen lassen.

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